ISENSEE - KANZLEI FÜR ERBSCHAFTSTEUER UND    INTERNATIONALES STEUERRECHT
Steuerberater in Haidmühle für Niederbayern

Ich berate als Steuerberater/ Fachberater für internationales Steuerrecht und Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) seit mehr als 25 Jahren erfolgreich Mandanten in allen Steuerangelegenheiten. Das Handelsblatt hat mich als Top-Steuerberater in der Kategorie International 2018 und als Top-Steuerberater 2020/2024 Deutschland ausgezeichnet. 


Besondere Kenntnisse habe ich bei


  • Nachlassverwaltung und Treuhandaufgaben
  • Hinterbliebene in Testamenten absichern
  • Vorsorgevollmachten/ Unternehmer-Vorsorgevollmachten/ Patientenverfügungen
  • Übertragen von Unternehmen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an die nächste Generation
  • Berücksichtigung von Pflichtteilen bei Schenkungen
  • Böswillige Schenkungen und Schwarzgeld im Nachlass
  • Auslandsvermögen im Nachlass


Denken Sie schon heute an Ihre Vermögensnachfolge, und nehmen Sie meine Nachfolgeberatung in Anspruch, um Ihre Erben vor bösen Überraschungen zu bewahren. Ihre Familie muss wissen, wie sie im Ernstfall in Ihrem Sinne handeln soll. Wie wollen Sie Ihr Erbe aufteilen? Gibt es eine Erbengemeinschaft? Wer hat Zugang zu den wichtigsten Unterlagen? Wie hoch ist die Erbschaftsteuer für Ihre Familie?


Das Erbschaftsteuerrecht betrifft im Todesfall alle privaten und betrieblichen Vermögensbereiche, sodass ein plötzlicher Erbfall schwerwiegende Steuerfolgen haben kann. Der Erbschaftsteuer unterliegt fast alles, was Erben aufgrund vertraglicher oder testamentarischer Grundlage oder durch die gesetzliche Erbfolge erhalten. Damit Erbschafts- und Schenkungsteuer keine zu große finanzielle Belastung für Ihre Erben darstellen, zielt meine Tätigkeit darauf ab, diese Belastungen zu vermindern. Wie Sie Steuerbelastungen senken können und welche erbschaft- und schenkungssteuerlichen Freibeträge möglich sind, zeigen ich Ihnen mit meiner Beratung zur Nachfolgeregelung.


Handlungsbedarf in Sachen Beratung durch einen Steuerberater für Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer besteht vor allem in folgenden Konstellationen:


Große Familienvermögen: Bei sehr großen Vermögen reichen regelmäßig weder die persönlichen Freibeträge noch die üblichen Steuerbefreiungen. Mit langfristigen intelligenten Gestaltungen lassen sich aber auch Vermögen von mehreren Millionen Euro erbschaftsteuerneutral auf die nächste Generation übertragen.
Immobilien: Bei Grundeigentum kommt der Bewertung und Nutzung eine erhebliche Rolle zu. Falls die Erbschaftsteuer-Befreiung für das Familienheim nicht erreicht werden kann oder nicht ausreicht, stehen Alternativen und Ergänzungen für die Steuervermeidung zur Verfügung.


Betriebsvermögen: Für die Übertragung von Unternehmen oder einer Beteiligung gilt es, die gesetzlichen Verschonungsregeln optimal auszunutzen. Ob und wie die Anforderungen an die Steuerbefreiung im konkreten Fall genutzt werden kann, sollte frühzeitig untersucht werden, um gegebenenfalls strukturelle Anpassungen vorzunehmen.


Gütertrennung: Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung verschenken den steuerfreien Zugewinnausgleich im Erbfall. Es bietet sich der Wechsel zur (modifizierten) Zugewinngemeinschaft an.


Berliner Testament: Bei einem gemeinschaftlichen Testament mit der Einsetzung der Kinder lediglich als Schlusserben können die Freibeträge Kinder nicht optimal genutzt werden. Hier helfen spezielle Vermächtnislösungen zugunsten der Kinder.


Ungleiches Vermögen unter Ehegatten: Ist das Familienvermögen bei einem Ehegatten bzw. einem Elternteil gebündelt, können Freibeträge nicht optimal ausgenutzt werden. Gestaltungsinstrumente wie Kettenschenkungen oder Güterstandsschaukeln helfen bei der steueroptimierten Verteilung des Vermögens.


Auslandsvermögen: Bei der Immobilie oder dem Konto im Ausland muss geprüft werden, ob neben dem deutschen auch das ausländische Finanzamt auf das Vermögen zugreifen will und wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann.


Entfernte Erben: Bruder, Schwester, Nichte und Neffe gehören genau wie der Lebensgefährte nicht zur privilegierten Steuerklasse I und werden mit einem niedrigen Freibetrag und hohem Steuersatz besonders zur Erbschaftsteuer herangezogen. Neben Heirat und Adoption gibt es auch hier Möglichkeiten einer steuerlichen Gestaltung.