ISENSEE - KANZLEI FÜR ERBSCHAFTSTEUER UND    INTERNATIONALES STEUERRECHT
Steuerberater in Haidmühle für Niederbayern

Fachberater für internationales Steuerrecht

Mit mehr als 25 Jahren Erfahrungen in der internationalen Steuerberatung, immer auf der Höhe der Zeit und die aktuellen Entwicklungen in Deutschland und in Europa im Visier. Steuerberatung, die den Realitäten der grenzenlosen Wirtschaftswelt Rechnung trägt. 


Der Kanzleigründer war für zwei große internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig, zuletzt in deutschlandweit verantwortlicher Position bevor er sich selbständig machte. Aus den vielfältigen Kontakten ist ein effizientes internationales Beratungsnetzwerk entstanden. Hiervon profitieren Mandanten unmittelbar. Als Fachberater für internationales Steuerrecht bin ich Mitglied der International Fiscal Association und des World Council for Law Firms & Justice e.V.

Meiner Kanzlei wurde das Label Digitale DATEV-Kanzlei verliehen. Die DATEV eG vergibt das Label an Kanzleien, die durch eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandanten auffallen. Anhand definierter Kriterien prüft die Genossenschaft mithilfe einer Software den Grad der Digitalisierung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn. Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen die Kanzleien diesen Prozess stets neu durchlaufen müssen. Das Label Digitale DATEV-Kanzlei garantiert somit auch, dass die entsprechenden Kanzleien beim Thema Digitalisierung up to date sind.


Maßgescheiderte Lösungen im internationalen Steuerrecht:


  • Steuern sparen mit Holdingstrukturen für das In- und Auslandsgeschäft; Firmen-Gründungen im Ausland unter Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
  • Besteuerung ausländischer Unternehmen in Deutschland, wie US LLC und ähnliche ausländische Gesellschaften
  • Quellensteueroptimierungen für Dividenden- und Zinseinkünfte nach DBA und EU-Richtlinien; Erstattung von Abzugssteuern auf Lizenzgebühren nach § 50c EStG; Antrag auf Freistellungsbescheinigungen nach DBA
  • der Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen zur Senkung der Steuerquote
  • Steuerliche Optimierung der Einkommensbesteuerung beim Wegzug in andere Staaten mit und ohne Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)